Kostenfreie Glasfaser-Gebäudeverkabelung
Die Netzbetreiberin verlegt in dem Gebäude auf dem zugehörigen Grundstück eine für die Gebäudeeigentümer:innen kostenlose Glasfaser-Infrastruktur (NE4) bis in die einzelnen Wohnungen bzw. Nutzungseinheiten zu errichten. Die NE4 (Netzebene 4) bleibt mit Glasfaserkabeln, Leerrohren, TV-Modulen, Abschlussdosen und sonstigen von der Netzbetreiberin eingebrachten Infrastruktur im Eigentum der Netzbetreiberin, auch wenn diese fest mit den Gebäuden oder Grundstücken verbunden sind. Diese werden gemäß § 95 BGB nur zu einem vorübergehenden Zweck eingebaut. Die Netzbetreiberin nutzt diese Glasfaser-Infrastruktur (NE4) exklusiv und unentgeltlich, um FTTH (Fiber to the Home) und Telekommunikationsdienste bereitzustellen. Der Netzbetreiber verpflichtet sich die Arbeiten fachgerecht auszuführen bzw. ausführen zu lassen. Vor Aufnahme der anstehenden Arbeiten auf dem Grundstück und an den Gebäuden werden diese Arbeiten mit den Eigentümer:innen abgestimmt.
Das/die Gebäude auf dem der Eigentümererklärung zugehörigen Grundstück, verfügt bereits über eine Glasfaser-Inhausverkabelung (NE4), die sich im Eigentum der Gebäudeeigentümer:innen befindet und der Netzbetreiberin kostenlos zur Versorgung der einzelnen Wohneinheiten mit Telekommunikationsdienstleistungen genutzt werden kann. Diese Glasfaser-Inhouseverkabelung (NE4) ist an einem zentralen Übergabepunkt mit einem Patchfeld ausgestattet, von dem aus jeweils zwei freie Fasern bis in die Wohneinheiten vorhanden sind.